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| Neue Gebühren für Fäkalienentleerungen an den 6 mit der SAE vereinbarten Entsorgungstagen 2026 | |
| Nach der neuen Abwassergebühr der Stadt Schwerin gilt für unsere Kleingartenanlagen eine Grundgebühr von 21,84 € und eine mengenabhängige Gebühr von 9,30 € für jeden angefangenen halben Kubikmeter. Achtung Mehrkosten von ca. 43,- €, wenn außerhalb der vereinbarten Termine eine Entsorgung angefordert wird! |
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| Wertermittlung vor Pächterwechsel | |
| Eine Wertermittlung des Kleingarten ist laut Pachtvertrag zwingend erforderlich. Seit Januar 2025 gibt nun eine neue Richtlinie für die Wertermittlung eines Kleingarten. |
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| Umgang mit Abwasser auf der eigenen Parzelle | |
| Hinweise von der AG Abwasser des Landesverbandes der Gartenfreunde MV | |
| Eine Dichteprüfung wird fällig! So läuft eine Prüfung der abflusslosen Sammelgrube ab. | |
| Nach Ablauf der bisherigen Betriebserlaubnis ist von jedem Pächter eine erneute kostenpflichtigen Dichteprüfung zu veranlassen. Termine zur Prüfung werden jährlich mehrfach vom Vorstand organisiert. | |
| A c h t u n g 2025 neues Vorgehen beim Ersatzbau bzw. Neubau von Fäkaliengruben | |
| Vorgaben zum Neubau von Fäkaliengruben auf der eigenen Parzelle, nur noch DiBT zertifizierte Gruben erlaubt | |